Hausordnung des Gymnasiums Achern
Grundsätze des Zusammenlebens
Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und der Begegnung. Wir gehen respektvoll, fair und freundlich miteinander um. Wertschätzung, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft sind die Grundlage für unser Miteinander.
Schulgebäude und Schulgelände
- Das Schulgelände ist nur für Schüler:innen, Lehrkräfte und Mitarbeitende zugänglich. Gäste melden sich bitte im Sekretariat an.
- Treppen, Flure und Durchgänge müssen aus Sicherheitsgründen frei bleiben. Taschen und andere Gegenstände dürfen dort nicht abgestellt werden.
- Bewegungs- und Ballspiele finden nur auf Pausenhöfen oder Sportanlagen statt, nicht im Gebäude.
- Gefährliche Spiele und Schneeballwerfen sind verboten.
- Wir halten das Schulgelände sauber, trennen Müll und gehen sparsam mit Papier, Strom und Wasser um.
- Einrichtungen, Materialien und Medien behandeln wir sorgfältig. Schäden melden wir sofort. Für vorsätzliche Beschädigungen haften Verursacher:innen bzw. deren Erziehungsberechtigte.
- Digitale Geräte nutzen wir zum Lernen – nach Maßgabe der Mediennutzungsordnung. Private Anrufe erfolgen über das Sekretariat.
- Fundsachen geben wir im Sekretariat oder bei den Hausmeistern ab.
- Rauchen, Alkohol, Drogen, Tabakwaren undE-Zigaretten (Vapes) sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Da uns gesunde Ernährung wichtig ist, verzichten wir auf Energydrinks.
- Waffen, waffenähnliche Gegenstände, gefährliche Werkzeuge (z. B. Messer, Schlaggegenstände), Feuerzeuge und Streichhölzer sind auf dem Schulgelände verboten.
- Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt, da es die Kommunikation und die Sauberkeit beeinträchtigt.
- Plakate und Aushänge bedürfen der Genehmigung der Schulleitung. Sie dürfen nur an ausgewiesenen Stellen angebracht werden und sind nach der Veranstaltung zu entfernen.
- Notausgänge und Notriegel benutzen wir nur im Gefahrenfall.
Unterricht
- Zum Unterrichtsbeginn sind alle Schüler:innen pünktlich vor dem Raum, warten ruhig, haben ihre Materialien bereit und nehmen nach Öffnung des Raumes sofort ihre Plätze ein.
- Wenn zwei aufeinanderfolgende Einzelstunden mit fließendem Übergang im selben Raum stattfinden, bleiben die Schüler:innen auf ihren Plätzen und bereiten das nächste Fach vor. Ist dafür ein Raumwechsel nötig, begeben sie sich zügig in den neuen Raum und richten sich dort für den Unterricht ein.
- Erscheint nach fünf Minuten keine Lehrkraft, informiert der/die Klassensprecher:in das Sekretariat.
- Beim Verlassen der Räume achten wir darauf, dass Fenster geschlossen, Lichter und technische Geräte (z. B. digitale Tafeln, Beamer) ausgeschaltet, die analogen Tafeln gereinigt und die festgelegten Tischordnungen wiederhergestellt sind. Die Räume verlassen wir ordentlich und sauber; anschließend werden sie von den Lehrkräften abgeschlossen.
- Essen ist im Unterricht und in Fachräumen nicht erlaubt; Wasser darf während des Unterrichts in den Klassenräumen mit Erlaubnis der Lehrkraft getrunken werden.
- Für Fachräume, Computerräume und die Mediothek gelten besondere Regeln.
- Die Sporthalle darf nur während des Sportunterrichts oder bei Schulveranstaltungen genutzt werden.
Pausen und Freistunden
- In den großen Pausen und in der Mittagspause verlassen alle Schüler:innen die Unterrichtsräume und Stichflure 1–4.
- Pausen verbringen die Schüler:innen auf den Schulhöfen oder in der Schulstraße. Innenhöfe und der Platz vor dem Pavillon Richtung Wirtschaftsweg sind keine Pausenflächen.
- In Mensa und Kiosk verhalten wir uns rücksichtsvoll, stellen uns ordentlich an und verlassen die Plätze sauber.
- Schüler:innen der Klassen 5–9 dürfen das Schulgelände in den großen Pausen und in Freistunden nicht verlassen.
- In der Mittagspause dürfen Schüler:innen das Gelände verlassen, um Essen zu besorgen. Für Klassen 5–9 ist dafür eine jährlich zu erneuernde schriftliche Erlaubnis der Eltern erforderlich. Außerhalb des Geländes besteht weder Aufsicht noch Versicherungsschutz.
Fahrzeuge und Bushaltestelle
- Fahrräder, motorisierte Zweiräder und Autos stellen wir ausschließlich auf den ausgewiesenen Plätzen ab. Näheres regelt die Parkordnung.
- An der Bushaltestelle gelten besondere Sicherheitsregeln: Wir warten hinter der Markierung und betreten die Fahrbahn erst, wenn der Bus steht und die Türen geöffnet sind.
Weisungsbefugnis
Den Anweisungen der Schulleitung, der Lehrkräfte und Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.
Achern, den 12.09.2025